Ein Brandschutzbeauftragter ist für den Brandschutz im Unternehmen zuständig. Ein Mitarbeiter des Betriebes kann zum Brandschutzbeauftragten ausgebildet werden. Diese muss sich mit allen Vorschriften, Bestimmungen sowie brandschutztechnischen Einrichtungen auskennen. Die Zertifizierung ermöglicht es, diverse Prüfungen und Analysen sowie Verbesserungsvorschläge zu erstellen und die Belegschaft in brandschutztechnischen Maßnahmen bzw. Notfallplänen zu schulen.
Versicherungen lieben es, wenn schon im Vorfeld für ausreichend Schutz gesorgt wird. Sowohl ein Brandschutzbeauftragter als auch die befähigte Person für Regale sind Sicherheitsfachkräfte des Unternehmens. Die befähigte Person für Regale ist ein Mitarbeiter, der sich hervorragend mit den jeweiligen Regalsystemen des Unternehmens auskennt. Der Unternehmer bzw. Betreiber ernennt ihn zur befähigten Person für Regal und entsendet ihn zu Fortbildungen. In den jeweiligen Fachkursen erhält der Mitarbeiter alle notwendigen Informationen, um auch die Sicherheit im Rangierbereich um die Regale gewährleisten zu können.
Einen ganz besonderen Stellenwert haben in den letzten Jahren die Entnahme- und Befüllsysteme durch deren Digitalisierung erlangt. Der hydraulische oder elektrische Betrieb erfordern besondere Vorsicht und entsprechende Maßnahmen sowie regelmäßige Kontrollen. Hubwagen, Gabelstapler und Co müssen laut der DGUV V3 in regelmäßig wiederkehrenden Abständen überprüft werden. Die befähigte Person für Regale muss auch darüber Bescheid wissen und ist die erste Ansprechperson für die Prüfer. Die digitalen Regalsysteme sind mit der Lagerstandhaltung und der Buchhaltung verbunden.
Welche Regelwerke behandeln die befähigte Person ?
Der Aufgabenbereich, die Zuständigkeiten sowie die Haftung für diese Sicherheitsfachkraft sind in
- der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
- dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG),
- diversen Normen wie die DIN EN 15095 (Kraftbetriebene verschiebbare Paletten- und Fachbodenregale, Umlaufregale und Lagerlifte – die Anforderungen der Sicherheit) sowie der DIN EN
- 15512 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung)
geregelt.
Die befähigte Person hat über eine erfolgreich absolvierte Berufsausbildung zu verfügen. Sie muss die jeweiles im bestimmten Bereich der befähigte Person arbeiten und überprüfen die Regeln damit sie jederzeit angeasst werden können betrieblich. Bei der befähigte Person für Regale müssen die Norm DIN EN 15635 (Regalanlagenprüfung) berücksichtigt werden und stellt die Grundlagen für die Kontrollen dar. Der Betreiber bzw. Unternehmer hat die befähigte Person für Regal regelmäßig zu Fortbildungen zu schicken.
Ein Brandschutzbeauftragter ist ein „Muss“ für jeden Betrieb!
In Deutschland besteht keinerlei Verpflichtung dazu, dennoch ist es versicherungstechnisch ratsam, einen zu bestellen. Dabei handelt es sich um einen Mitarbeiter, der für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften zuständig ist und die anderen Mitarbeiter darin unterweist. Darüber hinaus ist ein Brandschutzbeauftragter für die zu setzenden Brandschutzmaßnahmen verantwortlich. Das heißt, er muss in wiederkehrenden Abständen überprüfen, ob die Fluchtwege frei sind, die Feuerlöscher gefüllt und gesichert sind und die Sprinkleranlagen funktionieren. Darüber hinaus muss er die Geschäftsleitung über eventuelle Schäden bzw. Neuerungen informieren. Ein Brandschutzbeauftragter muss ebenfalls zu regelmäßigen Weiterbildungen entsandt werden. Ein Brandschutzbeauftragter sorgt dafür, dass die Sicherheit im Betrieb garantiert ist.