Im Jahr 2026 umfasst die KfW-Förderung für Sanierungen Effizienzhaus-Upgrades, förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle, Verbesserungen technischer Anlagen, Unterstützung beim Heizungstausch sowie die Energieplanung durch zertifizierte Experten. Die Förderung kann je nach aktivem Bundesprogramm, erreichtem Effizienzstandard und förderfähigen Investitionskosten als Zuschuss oder Tilgungszuschuss gewährt werden. Antragsteller müssen den Antrag vor Vertragsabschluss stellen und die technischen Dokumentationsvorgaben einhalten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Dämmung, effiziente Fenster, Außentüren, Heizungsoptimierung und erneuerbare Heizsysteme, wobei Details unten erläutert werden.
Welche KfW-Sanierungszuschüsse sind 2026 verfügbar?
Im Jahr 2026 wird erwartet, dass die KfW-Renovierungsförderung weiterhin auf bundesweiten Effizienzgebäude-Programmen basiert, die energetische Sanierungen bestehender Wohngebäude finanzieren, einschließlich Zuschüssen oder Tilgungszuschüssen für das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards, die Verbesserung der Gebäudehülle, den Austausch oder die Optimierung technischer Anlagen sowie den Einsatz von heiztechnischen Systemen auf Basis erneuerbarer Energien, sofern förderfähig. Verfügbare Wege werden voraussichtlich die Förderung einer umfassenden Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, ergänzende Maßnahmen im Zusammenhang mit genehmigten Sanierungskonzepten sowie kreditbasierte Programme mit Tilgungserleichterung statt direkter Barzuschüsse umfassen. Separate Zuschusselemente können gelten, wenn bundesrechtliche Regelungen Förderungen für den Heizungstausch, die technische Planung oder die Baubegleitung vorsehen. Die relevanten Zuschussmöglichkeiten hängen vom Programmstatus, der Art der Immobilie, den Eigentumsverhältnissen und davon ab, ob die Maßnahme vor der Beauftragung beantragt wird. Fördervoraussetzungen umfassen in der Regel die Einhaltung technischer Mindeststandards, die Einbindung einer zugelassenen Energieeffizienz-Expertin oder eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten, eine ordnungsgemäße Dokumentation und den Einsatz qualifizierter Fachunternehmen. Antragsteller sollten die aktuellen Schnittstellen von KfW und BAFA prüfen, da sich Zuständigkeiten und Antragswege ändern können.
Wie viel KfW-Förderung können Sie erhalten?
Wie viel KfW-Förderung erhalten werden kann, hängt vom aktiven Programm, den förderfähigen Investitionskosten, dem erreichten Effizienzstandard und etwaigen Bonuskomponenten ab, die nach den Bundesregelungen gewährt werden. Bei einer vollständigen Sanierung zu einem Effizienzhaus-Niveau wird die Förderung in der Regel als Prozentsatz der anerkannten Kosten berechnet, vorbehaltlich maximaler Kostengrenzen pro Wohneinheit. Höhere Energieeffizienzstufen führen in der Regel zu höheren Tilgungszuschüssen oder Fördersätzen, sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt und nachgewiesen werden.
- Förderfähige Kosten umfassen typischerweise Planung, Fachbegleitung und genehmigte Baumaßnahmen.
- Die Förderintensität steigt, wenn eine ambitionierte Effizienzhaus-Klasse erreicht wird.
- Bonuskomponenten können für erneuerbare Heizungen, Worst-Performing Buildings oder serielle Sanierung gelten.
- Die maximale Förderung ist durch die Programmgrenzen gedeckelt, nicht durch die gesamten Projektausgaben.
In der Praxis wird die endgültige Höhe der KfW-Förderung nach der technischen Bestätigung durch einen Energieexperten und der formalen Bewilligung festgelegt. Kosten, die vor der Bewilligung entstehen, können ausgeschlossen sein, sofern die jeweiligen Programmregeln keine vorzeitige Auftragsvergabe erlauben.
Wer kann KfW-Zuschüsse für Renovierungen beantragen?
Wer KfW-Zuschüsse für Renovierungen beantragen kann, hängt vom jeweiligen Bundesförderprogramm und vom rechtlichen Verhältnis des Antragstellers zur Wohnimmobilie ab. In der Praxis können zu den antragsberechtigten Personengruppen private Selbstnutzer, private Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Kommunen sowie bestimmte gemeinnützige oder gewerbliche Einrichtungen gehören, die Wohnimmobilien halten.
Die KfW-Fördervoraussetzungen verlangen in der Regel, dass der Antragsteller die Investitionskosten trägt, zur Durchführung des Renovierungsvorhabens befugt ist und den Antrag stellt, bevor verbindliche Verträge abgeschlossen werden. Bei vermieteten oder gemeinschaftlich Eigentum befindlichen Gebäuden müssen interne Zustimmungen, Eigentumsstrukturen und Regeln zur Kostenverteilung im Voraus geklärt werden. Anträge werden üblicherweise über den vorgesehenen Förderkanal eingereicht, häufig unter Einbindung eines Finanzierungspartners oder eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten, je nach Programmausgestaltung.
Antragsteller müssen außerdem beihilferechtliche Vorschriften, gegebenenfalls De-minimis-Grenzen sowie Dokumentationspflichten einhalten. Die KfW kann Eigentumsnachweise, Rechnungen, technische Bestätigungen und Erklärungen darüber verlangen, dass keine unzulässige Doppelförderung erfolgt ist.
Welche Sanierungsmaßnahmen qualifizieren sich für KfW-Förderung?
Förderfähige KfW-Sanierungsmaßnahmen umfassen in der Regel Verbesserungen der Gebäudehülle, Optimierungen der Heizungsanlage sowie damit verbundene Energieplanungsleistungen. Die Förderfähigkeit hängt von der Einhaltung der geltenden technischen Standards, Effizienzziele und Dokumentationsanforderungen ab. Jede Maßnahme muss üblicherweise von einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten geplant oder geprüft werden, um die Bewilligung des Zuschusses zu unterstützen.
Gebäudehüllen-Upgrades
Für KfW-Förderungen kommen Maßnahmen an der Gebäudehülle grundsätzlich in Betracht, wenn sie Transmissionswärmeverluste reduzieren und gemäß den technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Programms umgesetzt werden. Förderfähige Maßnahmen werden anhand der Bauteilleistung, der Ausführungsqualität und der dokumentierten energetischen Wirkung bewertet.
- Dämmung von Außenwänden, einschließlich Wärmedämmverbundsystemen, vorgehängten hinterlüfteten Fassaden und Perimeterdämmung, sofern baulich geeignet.
- Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke unter Einhaltung der vorgeschriebenen U-Werte.
- Austausch oder Verbesserung von Fenstern, Außentüren, Verglasungen, Rahmen und Anschlussdetails.
- Maßnahmen zur Luftdichtheit, einschließlich Abdichtung von Fugen, Durchdringungen und Anschlüssen.
Die Planung erfordert in der Regel eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten, eine technische Projektbeschreibung und einen Nachweis nach Abschluss der Maßnahmen. Thermografische Untersuchungen können die Erkennung von Mängeln und die Qualitätssicherung unterstützen, ersetzen jedoch nicht die verpflichtende Dokumentation. Maßnahmen müssen Wärmebrücken und Feuchteschäden vermeiden.
Verbesserungen des Heizungssystems
Verbesserungen am Heizsystem können für KfW-Förderung infrage kommen, wenn sie die allgemeine Energieeffizienz erhöhen, den Bedarf an fossiler Energie reduzieren und die technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Programms erfüllen. Förderfähige Maßnahmen können den Austausch veralteter Heizkessel, die Integration erneuerbarer Heiztechnologien, die Installation effizienter Wärmepumpen, den Anschluss an emissionsarme Fernwärme sowie die Optimierung der Wärmeverteilung umfassen. Die Förderrelevanz hängt in der Regel von der dokumentierten Anlagenleistung, dem hydraulischen Abgleich, geeigneter Regelungstechnik und der Einhaltung von Effizienzschwellenwerten ab. Begleitende Arbeiten, die unmittelbar für die Inbetriebnahme erforderlich sind, wie die Anpassung von Rohrleitungen, Heizkörpern, Speichern oder Abgassystemen, können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sie technisch notwendig sind. Reine Wartungsarbeiten, kosmetische Erneuerungen oder Systeme, die regulatorische Effizienzstandards nicht erfüllen, sind in der Regel ausgeschlossen. Antragsteller sollten die förderfähigen Kosten vor der Beauftragung prüfen und technische Unterlagen für die Prüfung des Zuschusses aufbewahren.
Energieplanungsdienste
Energieplanungsleistungen können für eine KfW-Förderung infrage kommen, wenn sie von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten erbracht werden und direkt mit der Vorbereitung, Überwachung oder Qualitätssicherung von förderfähigen Sanierungsmaßnahmen verbunden sind. Die Förderung deckt in der Regel Fachleistungen ab, die erforderlich sind, um die Einhaltung technischer Mindestanforderungen und Programmbedingungen zu dokumentieren.
- Energieaudits zur Bewertung von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Potenzialen zur Senkung des Energiebedarfs
- Technische Planung für Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizung und Steuerungsmodernisierungen
- Baubegleitung, Baustellenkontrollen und Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung
- Dokumentation zur Unterstützung von Anträgen, Auszahlungen und abschließender Bestätigung
Förderfähige Leistungen müssen angemessen, nachvollziehbar und einer geförderten Maßnahme zugeordnet sein. Sie können auch Nachhaltigkeitsstrategien umfassen, sofern diese für Effizienzziele relevant sind. Reine Beratung ohne Bezug zu einer förderfähigen Sanierung reicht nach den KfW-Regeln in der Regel nicht für eine Unterstützung aus.
Wie Effizienzhaus-Förderung und Boni funktionieren
Im Rahmen des KfW-Effizienzhaus-Systems sind Förderfähigkeit und Förderhöhe an den nach der Sanierung erreichten Effizienzhaus-Standard gekoppelt, wobei für einen niedrigeren Primärenergiebedarf und einen reduzierten Transmissionswärmeverlust in der Regel höhere Unterstützung verfügbar ist. Die Einstufung wird durch technische Dokumentation, Energieberechnungen und die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten bestätigt.
Förderstrategien beginnen daher üblicherweise mit der Modellierung des bestehenden Gebäudes und dem Vergleich realisierbarer Sanierungspakete mit den KfW-Schwellenwerten. Maßnahmen an der Gebäudehülle, dem Lüftungskonzept und der Anlageneffizienz können kombiniert werden, um einen definierten Standard zu erreichen. Zusätzliche Boni können gelten, wenn regulatorische Bedingungen erfüllt sind, etwa bei Gebäuden mit besonders schlechter Ausgangsperformance oder bei Beiträgen erneuerbarer Energien innerhalb des Gesamtkonzepts. Diese Boni erhöhen die Effizienzvorteile, indem sie die Förderquote oder die förderfähige Kostenbasis verbessern.
Antragsteller müssen Antragsfristen, Dokumentationspflichten und technische Mindestanforderungen beachten. Die Bewilligung erfolgt in der Regel vor der Auftragsvergabe, und die Auszahlung hängt vom Nachweis der ordnungsgemäßen Fertigstellung und der Einhaltung der Anforderungen ab.
KfW-Zuschüsse für den Heizungstausch
KfW-Zuschüsse für den Heizungstausch werden in der Regel nach förderfähigem Anlagentyp, technischen Leistungsstandards und der Einhaltung der Bundesfördervorschriften bewertet. Die Höhe der Zuschüsse hängt von der installierten Technologie, den anwendbaren Boni und dem Austausch von fossilen oder ineffizienten Heizsystemen ab. Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden und erfordern in der Regel Handwerkerdokumentation, Kostenvoranschläge und eine Bestätigung der technischen Förderfähigkeit.
Förderfähige Heizsysteme
Die Förderfähigkeit für Zuschüsse zum Heizungstausch hängt in erster Linie davon ab, ob das neue System die in den geltenden Bundesförderregeln festgelegten Anforderungen an Effizienz, erneuerbare Energien und Installation erfüllt. Förderfähige Technologien müssen in der Regel fossilbasierte Heizungen ersetzen oder optimieren und dokumentierte Effizienzstandards sowie Prüfungen der Systemkompatibilität einhalten.
- Wärmepumpen, die Luft, Erdreich oder Wasser als Quelle nutzen und mit verifizierten Leistungsdaten installiert werden.
- Biomasseheizungen, wie Pellet- oder Hackschnitzelkessel, die Emissions- und Effizienzgrenzwerte einhalten.
- Solarthermieanlagen, die für Raumheizung, Warmwasser oder den kombinierten Betrieb integriert sind.
- Gebäude- oder Wärmenetzanschlüsse, die überwiegend mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme versorgt werden.
Die Planung muss durch qualifizierte Fachleute erfolgen; hydraulischer Abgleich, korrekte Dimensionierung und technische Dokumentation müssen für die Bewilligung und spätere Prüfung nach KfW-Verfahren aufbewahrt werden.
Förderbeträge
Sobald ein Heizungssystem technisch förderfähig ist, wird die Zuschusshöhe durch die anwendbaren KfW-Förderkomponenten, die förderfähigen Investitionskosten und etwaige Bonussätze bestimmt, die für das konkrete Projekt verfügbar sind. Für 2026 kombiniert die Förderung für den Heizungstausch in der Regel eine Grundförderung mit möglichen Klima-Geschwindigkeits-, Einkommens- oder Effizienzboni, vorbehaltlich gesetzlicher Obergrenzen. Die maximale förderfähige Kostenbasis für selbst genutzte Einfamilienhäuser ist typischerweise pro Wohneinheit begrenzt, sodass Prozentsätze nicht auf unbegrenzte Ausgaben angewendet werden. Mehrfamilienhäuser nutzen gestaffelte Kostengrenzen. Die Förderfähigkeit hängt vom installierten System, der Gebäudenutzung und der Einhaltung der Förderkriterien wie erneuerbaren Wärmeanteilen und technischen Leistungsstandards ab. Förderfähige Kosten können Ausrüstung, Installation, Planung und notwendige Nebenarbeiten umfassen. Die endgültige Auszahlung spiegelt somit sowohl den bewilligten Fördersatz als auch den gedeckelten förderfähigen Kostenbetrag wider.
Anwendungsanforderungen
Bevor ein Zuschuss für den Heizungstausch bewilligt werden kann, muss der Antrag in der Regel vor Abschluss von Liefer- oder Installationsverträgen bzw. vor Beginn der Arbeiten bei der KfW eingereicht werden. Antragsteller nutzen das KfW-Zuschussportal und müssen Eigentum, Projektadresse, geplante Technologie sowie die Einhaltung der Förderkriterien dokumentieren. Eine technische Projektbestätigung durch einen autorisierten Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer ist normalerweise erforderlich.
- Prüfen Sie, ob das Gebäude und die Antragstellerkategorie förderfähig sind.
- Holen Sie verbindliche technische Daten und Kostenvoranschläge ein.
- Schließen Sie den digitalen Antragsprozess vor der Beauftragung ab.
- Bewahren Sie Rechnungen, Bestätigungen und Umsetzungsnachweise für eine Prüfung auf.
Nach der Bewilligung muss die Maßnahme innerhalb des festgelegten Zeitraums und gemäß den eingereichten Spezifikationen ausgeführt werden. Auszahlungen erfolgen erst, nachdem der Verwendungsnachweis Kosten, Installation und regulatorische Konformität bestätigt hat. Nachträgliche Projektänderungen erfordern eine dokumentierte Genehmigung.
Dämmungsverbesserungen, die für Fördermittel in Frage kommen
Bei KfW-geförderten Maßnahmen zur energieeffizienten Sanierung sind Dämmmaßnahmen in der Regel förderfähig, wenn sie die thermische Gebäudehülle eines bestehenden Gebäudes verbessern und die technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen typischerweise die Dämmung von Außenwänden, Dächern, obersten Geschossdecken, Kellerdecken sowie Bodenplatten, die an unbeheizte Bereiche oder das Erdreich angrenzen. Die Förderfähigkeit hängt von nachgewiesenen U-Werten, fachgerechter Ausführung und der Einbindung in das von einer zugelassenen Energieeffizienz-Expertin bzw. einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellte Energiekonzept ab.
Die ausgewählten Dämmstoffe müssen für das jeweilige Bauteil, die Feuchtebeanspruchung, die Brandschutzklasse und die statischen Gegebenheiten geeignet sein. Mineralwolle, Holzfaser, Zellulose, EPS, XPS, PIR und andere zugelassene Systeme können verwendet werden, sofern Leistungsnachweise vorliegen. Wärmebrücken, Luftdichtheit und Anschlussdetails müssen geplant werden, um Kondensation und Leistungsverluste zu vermeiden. Kosten für Planung, Fachbaubegleitung, Ausführung und notwendige Nebenarbeiten können anerkannt werden, sofern die Programmregeln dies zulassen. Maßnahmen, die vor der Bewilligung begonnen werden, laufen in der Regel Gefahr, von der Förderung ausgeschlossen zu werden.
Fenster- und Türzuschüsse nach KfW-Regeln
Nach Verbesserungen an opaken Gebäudebauteilen werden Fenster und Außentüren nach den KfW-geförderten Sanierungsregeln üblicherweise als Teil desselben Konzepts der thermischen Gebäudehülle bewertet. Förderfähige Maßnahmen erfordern in der Regel Bauteile mit definierten Wärmedurchgangskoeffizienten, eine fachgerechte Installation und dokumentierte Produktspezifikationen. Die Förderrelevanz hängt davon ab, ob der Austausch Wärmeverluste reduziert und Feuchte- oder Wärmebrückenrisiken an Laibungen, Schwellen und Anschlüssen vermeidet.
- Zugelassene Fenstertypen können Dreifachverglasungen, gedämmte Rahmensysteme und Dachfenster umfassen, die die erforderlichen U-Werte einhalten.
- Außentüren müssen konforme Türmaterialien verwenden, wie gedämmte Holz-, Aluminiumverbund-, Stahl- oder PVC-Systeme.
- Die Montage muss luftdichte Anschlüsse, dauerhafte Abdichtung und Kompatibilität mit der vorhandenen Wanddämmung gewährleisten.
- Rechnungen, technische Datenblätter und Unternehmererklärungen sollten die geförderten Bauteile eindeutig ausweisen.
Die KfW-Bewertung behandelt Fenster und Türen als leistungsbezogene Maßnahmen, nicht als ästhetische Aufwertungen. Rein dekorative Änderungen sind nicht ausreichend; messbare energetische Verbesserung, regulatorische Konformität und überprüfbare Ausführung bestimmen die Förderfähigkeit nach den aktuellen Regeln der Sanierungsförderung.
Wann benötigen Sie einen Energieberater?
Die Förderregeln der KfW können bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten erfordern, insbesondere wenn technische Bestätigungen und Compliance-Dokumentationen verpflichtend sind. In anderen Fällen bleibt die Beratung freiwillig, kann jedoch Planungsfehler reduzieren, die Auswahl der Maßnahmen verbessern und die Förderfähigkeit unterstützen. Der Bedarf hängt vom Förderprogramm, dem Umfang der Sanierung und den erforderlichen Nachweisen zur Energieeffizienz ab.
Verpflichtende Einbeziehung eines Beraters
Prüfen Sie die Anforderungen an Berater, bevor Sie einen Antrag planen, da viele KfW-geförderte energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten erfordern. Der Experte muss in der Regel vor Beginn der Arbeiten die technische Förderfähigkeit bestätigen und nach Abschluss die Einhaltung der Anforderungen dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Effizienzhaus-Sanierungen und komplexe Maßnahmen, die die Gebäudehülle, die Heiztechnik oder das Lüftungskonzept betreffen.
- Bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der KfW
- Stellt die erforderlichen Bestätigungen für den Förderprozess aus
- Prüft Pläne, Spezifikationen und Unternehmerangebote vor der Beauftragung
- Unterstützt bei den Nachweisen, die für die endgültige Zuschussbewilligung erforderlich sind
Die verpflichtende Einbindung reduziert das Antragsrisiko und verbessert die Qualität der Dokumentation. Zu den wichtigsten Vorteilen eines Beraters gehören die korrekte Einstufung der Maßnahmen, die Vermeidung nicht förderfähiger Kosten und nachprüfbare Umsetzungsstandards. Antragsteller sollten den gelisteten Experten frühzeitig einbinden, da eine nachträgliche Bestätigung im Rahmen der KfW-Verfahren in der Regel nicht akzeptiert wird.
Freiwillige Expertenberatung
Ziehen Sie freiwillige fachliche Beratung in Betracht, wenn eine Renovierungsmaßnahme zwar nicht formell einer verpflichtenden Einbindung eines Beraters unterliegt, aber dennoch die Energieeffizienz, technische Schnittstellen oder die Fördermitteldokumentation betrifft. In solchen Fällen kann ein qualifizierter Energieberater geplante Dämmstoffdicken, Fensterspezifikationen, die Einbindung der Heizung, Lüftungsanforderungen und den hydraulischen Abgleich prüfen, bevor Verträge unterzeichnet werden. Dies reduziert Ausführungsfehler und hilft dabei, Rechnungen, technische Produktdaten und Bestätigungen mit den Anforderungen von KfW oder BEG in Einklang zu bringen. Fachliche Beratung ist besonders nützlich bei kombinierten Maßnahmen, stufenweisen Sanierungen oder Projekten mit mehreren Gewerken, bei denen die Verantwortung für Schnittstellen unklar sein kann. Obwohl freiwillig, kann eine von einem Berater erstellte Dokumentation die Förderfähigkeit unterstützen, falls spätere Prüfungen einen Nachweis der Einhaltung verlangen. Eigentümer sollten Umfang, Honorare und Leistungen schriftlich klären, bevor sie Planungs- oder Bauleistungen beauftragen.
Wie man vor Beginn der Renovierung aufträgt
Reichen Sie den Förderantrag ein, bevor ein Renovierungsvertrag unterzeichnet wird oder Bauarbeiten beginnen, da KfW-Zuschüsse in der Regel eine vorherige Genehmigung erfordern, um die Förderfähigkeit zu bestätigen. Der Antragsteller sollte Programmbedingungen, technische Mindeststandards und Nachweispflichten prüfen, bevor er sich gegenüber Lieferanten verpflichtet. Eine Checkliste vor der Renovierung unterstützt eine regelkonforme Reihenfolge und verringert das Ablehnungsrisiko.
- Eigentumsstatus, Gebäudealter und förderfähigen Renovierungsumfang bestätigen.
- Falls erforderlich, die Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten einholen.
- Kostenschätzungen, technische Spezifikationen und Handwerkerangebote sammeln.
- Unterlagen über das entsprechende KfW-Portal oder den Finanzierungspartner einreichen.
Während des Förderantragsverfahrens dürfen Verträge in der Regel erst nach Genehmigung oder formaler Eingangsbestätigung unterzeichnet werden, abhängig von den Programmregeln. Planungsleistungen und Beratungsarbeiten können häufig früher erfolgen, ausführungsbezogene Aufträge sollten jedoch zurückgestellt bleiben. Alle Rechnungen, Durchführungsbestätigungen und Expertenbestätigungen müssen mit den genehmigten Maßnahmen übereinstimmen. Abweichungen, Umfangsänderungen oder höhere Kosten erfordern eine rechtzeitige Prüfung, da nicht genehmigte Änderungen den Zuschuss verringern oder zum Wegfall führen können.