Wohnen mit Zukunft: Richtlinien zur Förderung 2008

Artikel vom 13. März 2008
Fördermöglichkeiten nutzen l Foto: HypothekenbörseFördermöglichkeiten nutzen l Foto: Hypothekenbörse

Baden-Württemberg will den Einsatz erneuerbarer Energien im Land im Interesse einer nachhal­tigen Energieversorgung und aus Gründen des Um­welt- und Klimaschutzes steigern.

Das Land fördert daher den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohnimmo­bilien. Hierzu werden die ohnehin günstigen Förderkredite der KfW Förderbank aus dem Programm "Ökologisch Bauen" für Neubauten bzw." Wohnraum Modernisieren" für Bestandsgebäude zusätzlich nochmals verbilligt.

Was wird gefördert?

Förderfähige Vorhaben
Gefördert wird er Einbau von heiztechnischen Anlagen auf der Basis erneuerbarer Energieträger in Wohnimmobilien mit bis zu drei Wohneinheiten.
Solarthermische Anlagen  
zur kombinierten Warmwasser­erwärmung und Raumheizung mit einer Kollektorfläche von mindestens 9 qm bei Flachkollektoren und 6 qm bei Vakuumröhrenkollektoren, gegebenenfalls inklusive des Einbaus von Zentralheizungen auf Basis von Gas/Öl (nur Brennwertkessel).
Biomasseanlagen
automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die ausschließ­lich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas
Holzvergaser-Zentralheizungen
mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Wirkungsgrad mindestens 90 %)
Wärmepumpen (nach DIN V 4701-10), Erdwärmeübertrager, Kraft-Wärme- Kopplung - Einzel­anlagen zur Wärmeversorgung (zum Beispiel Block- heizkraftwerk oder Brennstoffzelle)   

Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen als Eigentümer oder Erwerber einer Immobilie. Sie müssen mindestens eine der Wohneinheiten dauerhaft selbst bewohnen.    
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch die Verbilligung eines langfristigen Darlehens der L-Bank, das über Hausbanken ausgereicht wird.
Umfang der Finanzierung
Das Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, jeweils abgerundet auf volle tausend Euro betragen. Der Mindestbetrag des Darlehens beträgt 10.000 Euro. Der Höchstbetrag je Wohneinheit liegt bei 50.000 Euro, maximal für eine Wohnimmobilie bei 100.000 Euro.
Laufzeit der Darlehen
Die Darlehen haben eine Laufzeit von 30 Jahren bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Auszahlung
Die Darlehen werden zu 96 % ausgezahlt.
Zinsverbilligung
Bei Neubauten verbilligt das Land Baden-Württemberg die Zinssätze aus dem KfW-Programm „Ökologisch Bauen“, bei Bestandsimmobilien den Zinssatz aus dem Programm „Wohnraum Modernisieren“ für den Zeitraum der ersten Zins- festschreibung. Die Darlehen werden zu den am Tag der Zusage der L-Bank geltenden Programmzinssätzen zu­gesagt. Sofern zum Zeitpunkt des Antrags- eingangs ein günstigerer Zinssatz galt, erfolgt die Zusage zu diesem günstigeren Zinssatz.

Zinssätze

Zinsbindungsfrist
Die Darlehenszinsen werden 10 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindungsphase werden die  Zinsen unter Zugrundelegung des dann gültigen Zinsniveaus neu festgelegt.
Bereitstellungsprovision
Es fällt keine Bereitstellungsprovision an.
Konditionenübersicht
Die aktuellen Zinssätze können der jeweils gültigen Konditionenübersicht entnommen werden. Download unter: www.l-bank.de
Zinstermine
Die Zinsen sind vierteljährlich zum Quartalsende fällig.
Tilgung
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre vierteljährlich in gleichbleibenden Annuitäten (Summe aus Zins- und Tilgungsbeträgen).
Sicherheiten
Die Darlehen werden banküblich, in der Regel durch Grundschulden, besichert. Die Hausbank vereinbart die Sicherheiten mit den Darlehensnehmern.

Wie wird das Darlehen beantragt ?

 

Antragsverfahren
Der Antragsteller stellt den Antrag bei der Bank, die sein Vorhaben finanziert (Hausbank). Die Hausbank leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank das Förderdarlehen und schließt auf dieser Grundlage den Darlehensvertrag mit dem Antragsteller. 
Antragsunterlagen
Für die über Hausbanken gestellten Anträge gilt der Antragsvordruck der KfW in der Version der L-Bank. Dieser liegt den Hausbanken vor. Zusätzlich muss der Hausbank ein Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme eingereicht werden.

Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

Die Kombination eines Darlehens aus dem Programm „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ mit  anderen Programmen von Bund und Land ist möglich. Dies gilt insbesondere für: Darlehen aus den Wohneigentums- programmen des Landes. Die Darlehen können gleichzeitig auf dem Vordruck  beantragt werden. Darlehen der L-Bank aus dem Programm „Wohnen mit Kind“. Beide Darlehen können gleichzeitig auf dem Antrags- formular der KfW beantragt werden. Darlehen aus dem KfW-Wohn­eigentums- programm. Zuschüsse des Bundes nach der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer  Energien“. Die Zuschüsse mindern die zuwendungsfähigen Kosten. Die Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen.

Ausgeschlossene Kombinationen:

Ausgeschlossen ist eine Kombination des Programms "Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien" mit dem KfW-Programm "Ökologisch Bauen". Darüber hinaus ist eine Kombination mit dem KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" für die beantragte Maßnahme eben­falls ausgeschlossen.
Bei Be­stands­immobilien kann für das gleiche Objekt für weitere energie ­sparende Maßnahmen die Dar­lehens­variante des KfW-CO2- Gebäudesanierungsprogramms genutzt werden.

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