Neue Verordnungen: Mit Umsicht Wertverlust vermeiden
Sanierung notwendig | Foto: VPEStaat und EU arbeiten an mehreren Gesetzen und Verordnungen, die das Bauen in Zukunft erheblich beeinflussen. Allen voran sorgt die Energieeinsparverordnung (EnEV) für Verunsicherung.
Sicher ist im Augenblick nur eines: Bauen wird erheblich komplexer und deutlich teurer. Bauherren brauchen mehr denn je unabhängigen Rat. Bevor die EnEV 2009 – voraussichtlich am 1. Juli 2009 – in Kraft treten kann, muss das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novelliert werden. Es schafft die Grundlagen für die EnEV, die letztmals im Oktober 2007 mit der verbindlichen Einführung der Energieausweise für Altbauten fortgeschrieben wurde.
Mit der Novelle 2009 soll der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Neubauten und sanierten Altbauten um 30 Prozent gegenüber dem bisherigen Standard gesenkt werden, 2012 sollen die energetischen Anforderungen dann nochmals um weitere 30 Prozent verschärft werden.
Parallel dazu ist am 1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten. Es schreibt den Einsatz von regenerativen Energien im Neubau vor. Das Dilemma, so Architekt und Bausachverständiger Penningh: „Wer heute baut oder auch saniert, muss sich nach der EnEV 2007 richten. Das heißt, bereits Mitte des Jahres, wenn die EnEV 2009 greift, ist sein Neubau energetisch überholt. Und gilt erst die EnEV 2012, besitzt der Bauherr des dann gerade einmal drei Jahre alten Hauses rein rechnerisch eine wahre Energieschleuder.“ Eine Nachrüstung auf den Standard der EnEV 2012 sei technisch aufwendig und teuer.
All dies dämpfe die Bereitschaft, in ohnehin schwierigen Zeiten überhaupt in eine Immobilie zu investieren, ein weiterer Rückgang der privaten Bautätigkeit sei zu befürchten.
Standard der EnEV 2009
Der VPB rät deshalb, bei Neubauten auf alle Fälle schon den Standard der EnEV 2009 einzuhalten und beim Kauf schlüsselfertiger Immobilien Vorsicht walten zu lassen. Meist werde im Bauvertrag der Stand der EnEV bei Vertragsschluss festgeschrieben. Maßgeblich für die anzuwendende Fassung sei jedoch der Zeitpunkt der Bauantragsstellung oder Bauanzeige. Liege zwischen Vertragsunterzeichnung und Bau ein Zeitraum, in dem die EnEV verschärft wird, hinke das Haus energetisch hinterher und müsse nachgerüstet werden. „Unternehmer und Bauherr streiten sich dann darüber, wer die Nachrüstkosten trägt.“ Auch wer sanieren möchte, sollte gelassen vorgehen und sich nicht auf die Schnelle irgendwelche Einzelmaßnahmen aufnötigen lassen, sondern zunächst einmal ein Gutachten in Auftrag geben, welche Sanierungsmaßnahmen tatsächlich erforderlich und auch technisch sinnvoll sind. Manch teure Investition lässt sich gut über einige Jahre strecken – wenn sie vom Sachverständigen sorgfältig vorbereitet ist.

Holzfaserdämmstoffe schützen die Umwelt
Mindestens fünf Millionen Wohngebäude gelten als akut sanierungsbedürftig. Investitionen in neue Heizungsanlagen führen aber nur dann zum gewünschten Effekt, wenn die erzeugte Raumwärme nicht durch ungedämmte Dachflächen und marode Außenwände nahezu ungehindert ins Freie entweichen kann. Der VHD empfiehlt Hauseigentümern deshalb, Dächer und Wände mit Dämmstoffen aus natürlichen Holzfasern fachmännisch aufdämmen zu lassen, um den Energiebedarf der Immobilie nachweislich zu senken. Weitere Infos über das energiesparende Dämmen mit Naturprodukten unter www.holzfaser.org




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