Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

Artikel vom 20. Oktober 2011
| epr/Baufi24/fotolia/detailblick - Der Staat fördert den Hausbau oder -kauf nur noch indirekt: Bausparer profitieren zum Beispiel von vermögenswirksamen Leistungen oder von der Wohnungsbauprämie.| epr/Baufi24/fotolia/detailblick - Der Staat fördert den Hausbau oder -kauf nur noch indirekt: Bausparer profitieren zum Beispiel von vermögenswirksamen Leistungen oder von der Wohnungsbauprämie.

Der Staat greift Bauwilligen mit Fördermitteln unter die Arme

Was gefällt, ist auch in der Architektur erlaubt. Allein bei der Umsetzung kreativer Ideen hapert es meist am nötigen Kleingeld, denn wer als Privatperson einen Neubau plant, bekommt seit der Abschaffung der Eigenheimzulage vor einigen Jahren keine direkte Förderung vonseiten des Staates mehr. Beim Bau und auch beim Kauf einer Immobilie hilft der Staat Arbeitnehmern mit geringem Einkommen heute auf eher kurvigem Wege – unter anderem durch die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Diese Fördermittel erhält man jedoch nur im Zusammenhang mit einem regulären Sparvertrag.

Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, der Bausparern dabei hilft, das Grundkapital für den späteren Erwerb ihres Eigenheims aufzustocken. Wer einen Bausparvertrag besitzt, kann hier vom Finanzamt eine Prämie von jährlich rund 45 Euro bekommen – dieser Betrag wird über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren direkt auf das Bausparkonto überwiesen. Dabei handelt es sich um rund 8,8 Prozent des jährlich maximal zu fördernden Sparbetrags, den grundsätzlich alle Erwerbstätigen – auch Selbstständige – in Anspruch nehmen können. Bedingung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie: Ledige dürfen pro Jahr nicht über mehr als 25.600 Euro Bruttoeinkommen verfügen, während bei Verheirateten die Fördergrenze bei 51.200 Euro liegt. „Es hat zudem nur ein Recht auf die staatliche Wohnungsbauprämie“, betont Finanzierungsberater Stephan Scharfenorth vom unabhängigen Portal Baufi24, „wer das Guthaben seines Bausparvertrags nachweislich einer wohnwirtschaftlichen Verwendung zuführt.“ Was hingegen die Arbeitnehmersparzulage betrifft, wird die Sparleistung von Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 17.900 Euro im Jahr bezuschusst. Zahlt ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber den zulagenbegünstigten Höchstbetrag in seinen Sparvertrag ein, dann gibt ihm der Staat vermögenswirksam rund neun Prozent zum jährlich Ersparten dazu – egal ob das Geld später für das Eigenheim ausgegeben wird oder nicht.


Weitere Informationen hierzu enthält der ausführliche Ratgeber „Immobilien- und Baufinanzierung“, den Baufi24 monatlich 111 Mal im Internet unter www.baufi24.de verlost.

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