Baunebenkosten: Nebenkosten im Blick

Artikel vom 14. Juli 2010
Nebenkosten im Blick | Foto: luxhausNebenkosten im Blick | Foto: luxhaus

Die Kosten fürs Eigenheim beschränken sich nicht alleine auf den Kaufpreis für das Grundstück. Damit nicht kalkulierte Nebenkosten den Finanzierungsplan nicht zum Einsturz bringen, erklären wir hier, mit welchen Zusatzkosten der Bauherr auf jeden Fall rechnen sollte.

Grundbucheintrag und Notarkosten

Das Grundstück ist gefunden, jetzt folgt der Vertragsabschluss, der notariell beurkundet werden muss. Der Notar kümmert sich auch um den obligatorischen Eintrag ins Grundbuch, das vom Grundbuchamt oder Amtsgericht verwaltet wird, denn: Erst damit ist der Käufer auch offiziell neuer Eigen­tümer des Grundstücks. Rund 1,5 Prozent des Kaufpreises fallen für Grundbucheintrag und Notar­gebühren an.

Grunderwerbsteuer-Kosten beim Finanzamt

Für jedes Immobilienobjekt das erworben wird, bittet das Finanzamt die Käufer zur Kasse. Zu den sonstigen Nebenkosten muss beim  Immobilien-Erwerb die Grund­erwerbsteuer bezahlt werden. Die Kosten werden nach Grundbuch-eintragung vom Finanzamt in Rechnung gestellt.    
Dies kann also in manchen Regionen mehrere Monate dauern bis der Grundbucheintrag erfolgt ist.
Kosten: Zwischen 3,5 Prozent und 4,5 Prozent des Kaufpreises    

Gebühren und Kosten für die Baugenehmigung

In vielen Landkreisen ist es in der Zwischenzeit so, dass die Baugenehmigung erst ausgestellt, be­ziehungsweise zugeschickt wird, wenn die Rechnung bezahlt wird. Dies bedeutet, dass Sie vor der Baugenehmigungszusage erst die Rechnung des Bauamtes bekommen. Es ist ratsam, die Baugenehmigungs-gebühren schnellstmöglichst zu bezahlen, so dass keine unnötigen Wartezeiten entstehen.
Die Kosten der Baugenehmigungs­gebühr für ein Einfamilienhaus
zwischen 100 - 150 qm Wohnfläche betragen rund 400 - 800 Euro.

Verbrauchskosten von Bauwasser    

Während der Bauphase müssen Sie als Bauherr des Bereitstellen von Bauwasser sichern. Entweder Sie haben schon einen bestehenden Wasseranschluss auf Ihrem Grundstück oder Sie müssen einen neuen Bauwasser-Anschluss beantragen. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Trinkwasserbehörde. In der Regel wird dann ein Standrohr inkl. Wasserzähler an der nächstgelegenen Anschluss­-möglichkeit angebracht.
Kosten des Bauwasserverbrauchs während der Bauphase von 3 - 7 Monaten ca. 300 - 600 Euro.     

Baustromkasten sowie Verbrauchskosten

Der Baustrom wird schon von Beginn an auf Ihrer Baustelle benötigt. Den dazughörigen Bau­stromkasten erhalten Sie vom Elektriker der Hausbaufirma.     Jedoch sollten Sie den Baustromkasten auch nicht zu früh stellen lassen, da jede Woche der Bau­stromkasten Miete kostet, auch wenn Sie noch keinen Bau­strom benötigen.
Kosten des Baustromverbrauchs sowie die Bereitstellung des Bau­stromkastens während der Bauphase von 3 - 7 Monaten ca. 450 bis 700 Euro. 

Kosten zur Sicherung der Gehwege und Bordsteine    

Sollten Sie ein Grundstück besitzen, an dem an der Straßenseite ein Gehweg verbeiführt, kann es sein, dass Sie diesen vor Beschädigung von Baufahrzeugen schützen müssen. Ob Sie den Gehweg schützen müssen, erfahren Sie in der Baugenehmigung.
Die Kosten liegen inklusive einer fachrechten Bauschuttentsorgung
zwischen 800,- und 1.000,- Euro.

Baustraße zum Baukörper    

Je nach Grundstücksbeschaffenheit und der Lage des geplanten Hauses auf Ihrem Baugrundstück ist es erforderlich, eine Baustraße bis zum Baukörper zu errichten.
Bei den schweren Baufahrzeugen kann es passieren, dass diese in der Wiese steckenbleiben. Die Bergung eines solchen Fahrzeuges kann unter Umständen hohe Kosten verursachen. Für die Kos­ten sind Sie als Bauherr verantwortlich. Deshalb ist es besser, von Anfang an eine vernünftige Bau­straße bereitzustellen.    
Entstehende Kosten:    
• Abschieben des Mutterbodens und seitliche Lagerung ca. 2,50 Euro / m2 
• Liefern von verdichtungsfähigem Material und Einbauen (Stärke ca. 10 cm) 8,50 Euro / qm     

Bodengutachten bzw. Baugrundgutachten    

Empfehlenswert bei Neubau eines Hauses ist das Erstellen eines Baugrundgutachtens bzw. Bodengutachens. Egal, ob Sie nur auf eine Bodenplatte bauen oder Ihr Haus mit Keller erstellen. Stellen Sie sich vor, die Erdarbeiten für Ihr „Haus mit Unterkellerung" beginnen und jetzt erst wird festgestellt, dass Ihr Boden wasserführende Lehmschichten hat oder sogar schlimmer, sich in 1,50 m Tiefe Grundwasser befindet. Dieses Problem hätte man im Vorfeld beseitigen können. Vor allem, wenn Sie jetzt einen 2-schaligen Kelleraufbau benötigen, ist auch mit erheb­lichen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen. In beiden Fällen ist mit Mehrkosten in Höhe von 5.000 - 15.000 Euro zu rechnen.
Kosten: Erstellung eines Bodengutachtens bzw. Baugrundgutachtens mit Empfehlung der Abdichtungsart ca. 450 - 600 Euro.     

Vermessungskosten und Gebühren für Vermesser    

Für die Abgabe des Bauantrages bei dem zuständigen Bauamt, wird ein qualifizierter Lageplan benö­tigt. Dieser Lageplan wird dann mit den restlichen Unterlagen wie Bauzeichnungen, Statik usw. zusammen als Bauantrag eingereicht. Zu guter letzt wird der Vermesser benötigt, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist. Als Bauherr haben Sie nämlich die Pflicht, Ihr Haus für das Katasteramt einmessen zu lassen. So weiß das Katasteramt nach Abschluss Ihrer Bauarbeiten, wo genau das Haus im Grundstück steht. Denn das Eine ist, wie das Haus in dem Lageplan des Bauantrages eingezeichnet ist, das Andere ist jedoch die Realität wie das Gebäude tatsächlich im Grundstück steht.
Kosten und Gebühren für öffentlich bestellten Vermesser (je nach Leistungsumfang und Erfordlichkeit) 1.000 - 2.500 Euro.     

Kosten und Gebühren für den Prüfstatiker    

Der Prüfstatiker ist nicht zu verwechseln mit dem Statiker Ihres Hauses. Er prüft, wie der Name schon verrät, die erstellte Statik Ihre Statikers bzw. Ingenieurs.
Die Statik Ihres Hauses und somit die Statikerkosten sind in 95% der Fälle in den Leistungen eines Fertighaus-Anbieters enthalten. In manchen Bundesländern ist es jedoch von gesetzlicher Seite vorgeschrieben, die Statik nochmals von einem Prüfstatiker überprüfen zu lassen. Die Prüfstatiker werden entweder von den Bauämtern vorgegeben oder Sie können sich als Bauherr einen eigenen Prüfstatiker aussuchen.
Gebühren und Kosten des Prüf­statikers mit den jeweiligen Leis­tungsphasen 1.500 - 2.500 Euro.

Fazit:

Insgesamt sollte man schon bei der Finanzierung mit zusätzlichen 10 Prozent des Hauspreises rechnen. Eine spätere Nachfinanzierung kann sehr teuer werden.


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