Bau und Kauf von Wohnraum: Zinsverbilligte Darlehen nutzen

Artikel vom 09. Juni 2009
Der Weg zum Eigenheim | Foto: HypothekenbörseDer Weg zum Eigenheim | Foto: Hypothekenbörse

Ob Eigenheim oder Eigentumswohnung, ob Bau oder Kauf...

... die Finanzierung selbst genutzter Immobilien wird von der L-Bank mit zinsverbilligten Darlehen unterstützt. Auch bei Umbau, Ausbau oder Anbau können Sie hier mit Hilfe rechne


Wer wird gefördert?

Familien, das heißt Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebens­partnerschaftsgesetzes, Alleiner­ziehende und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie schwerbehinderte Menschen (Zielgruppen der Förderung). Wichtig: Kinderlose Paare mit Kinderwunsch können das Optionsdarlehen beantragen.

Einkommensgrenzen: Ihr Gesamteinkommen darf eine ge­setzlich festgelegte  Einkommensgrenze nicht überschreiten; diese hängt von der Zahl der Personen ab, die in Ihrem Haushalt leben. Grundlage zur Berechnung ist das  Bruttojahreseinkommen Ihres Haushalts. Liegt Ihr Einkommen über dieser Grenze, ist eine Förderung nur durch „Wohnen mit Kind“ bzw. „Wohnen mit Zukunft möglich.


Wie wird gefördert?

Die Förderung von Familien und Schwerbehinderten erfolgt mit einem auf 15  Jahre  im Zins verbilligten Darlehen (Z 15-Darlehen). Die Höhe der Förderung ist ab­hängig von der Größe der Familie und der Gemeinde, in der die Immobilie liegt. Eine Familie mit zwei Kindern kann zum Beispiel ein Z 15-Dar­lehen bis zu 130.000 Euro beantragen. Zusätzlich zum Z 15-Dar­lehen  können  Familien ergänzende Darlehen zur Gesamtfinanzierung des Objektes erhalten.


Immer eine Möglichkeit: das Optionsdarlehen

Familien wachsen, aus kinderlosen Paaren werden Eltern. Das Optionsdarlehen plant diese Veränderungen mit ein.


Was wird gefördert?

Ob Eigenheim oder Eigentumswohnung, ob Bau oder Kauf – die Finanzierung selbst genutzter Immobilien wird mit einem Optionsdarlehen unterstützt. Auch bei Umbau oder Erweiterung kann man auf diese Hilfe rechnen.


Wer wird gefördert?

Kinderlose  Paare, Lebenspartner  im Sinne des Lebenspartnerschafts­gesetzes und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit Kinderwunsch können ein Optionsdar­lehen erhalten, wenn kein Partner älter als 45 Jahre ist. Familien und Schwerbehinderte, die An­spruch auf ein Z 15-Darlehen haben, können  ihre  Immobilie zusätzlich mit einem Optionsdarlehen finanzieren.
  
Einkommensgrenzen: Grundlage zur Berechnung ist das  Bruttojahreseinkommen Ihres Haus­halts. Bei der Prüfung der  Einkommensgrenze wird ein kinder­loses Paar einem Paar miteinem Kind gleichgestellt. Liegt Ihr Einkommen über dieser Grenze, ist eine Förderung durch „Wohnen mit Kind“ bzw. „Wohnen mit Zukunft“ möglich.


Wie wird gefördert?

Mit  diesem Darlehen können Sie maximal 75.000 Euro finanzieren.
Wenn Sie innerhalb von sechs Jahren nach Darlehenszusage Kinder  bekommen oder annehmen, erhalten Sie eine Ergänzungsförderung auf das Optionsdarlehen. Die Höhe der Ergänzungsförderung hängt dann von der Zahl der Kinder in der Familie ab.
Mehr Infos zu den Dar­lehen unter:
http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/meta/l-bank-profil/beratenfoerdernfinanzieren/wohnraumfoerderung.xml?ceid=108226   Grafik Darlehen | Hypothekenbörse


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