Wiederverkaufswert des Gartens

Artikel vom 10. Juni 2008
Die blühende Oase am Haus gehört für viele Bauherren einfach dazu. | Foto: BHWDie blühende Oase am Haus gehört für viele Bauherren einfach dazu. | Foto: BHW

Wieviel ist mein Garten wert? Ein schöner Garten steigert nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wiederverkaufswert der Immobilie. Jährlich erfüllen sich...

hunderttausende Menschen ihren Traum vom eigenen Heim – nach Möglichkeit mit Garten. Denn die blühende Oase am Haus gehört für viele Bauherren einfach dazu. Mit Freunden auf der Terrasse grillen, mit den Kindern auf der Wiese tollen ist ein Stück Lebensqualität, auf das sie nicht verzichten wollen.

Investition lohnt sich

Liebhaber investieren meist viel Zeit und Geld für die Gestaltung der Fläche. „Mit professioneller Hilfe angelegt und gepflegt, kostet ein Garten schnell bis zu einem Zehntel der Bausumme eines Neubaus“, sagt der BHW Finanzexperte Ralf Palm. Doch der Aufwand lohnt – nicht nur wegen des Freizeitwertes. Mit einem schönen Garten lässt sich eine Immobilie leichter und auch deutlich teurer wiederverkaufen. Um daraus ein richtiges Schmuckstück zu machen, lassen sich viele Hausbesitzer von Garten- und Landschafts- architekten beraten. Sie unterstützen bei der Planung und betreuen auf Wunsch auch die Umsetzung. Die Entlohnung orientiert sich an Baukosten und Schwierigkeitsgrad und kann darum nach oben oder unten variieren. Faustformel: Etwa zehn bis 20 Prozent der Gesamtkosten gehen an den Fachmann. Oder man vereinbart einen festen Stundensatz, der dann nach Aufwand bei 50 bis 100 Euro liegt.

Der Wert des Gartens

Schattenspendende Obstbäume, blickdichte Hecken, ein Teich, Gewächshaus oder Pool – das alles sind bei entsprechender Pflege Pluspunkte, die den Wert der Immobilie in die Höhe treiben. Um diesen berechnen zu können, empfiehlt es sich, genau darüber Buch zu führen, wie hoch die Ausgaben für Terrasse, Zaun, Weg etc. waren. Steht der Verkauf an, kann man  zudem den Gutachterausschuss der Gemeinde zurate ziehen. Er ermittelt gegen eine Gebühr den aktuellen Verkehrswert des Objektes. Die Gebühr beträgt etwa ein halbes Prozent der errechneten Summe.Schattenspendende Obstbäume, blickdichte Hecken und Teich. | Foto: BHW

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