Photovoltaikanlagen: Strom von der Sonne

Artikel vom 28. Mai 2008
Die auf dem Dach montierten Solarmodule (1) erzeugen aus dem Sonnenlicht einen Gleichstrom. Dieser wird über den Wechselrichter (2) aufA Die auf dem Dach montierten Solarmodule (1) erzeugen aus dem Sonnenlicht einen Gleichstrom. Dieser wird über den Wechselrichter (2) auf

Wir haben es selbst in der Hand, unseren Kindern eine lebenswerte Zukunft in einer intakten Umwelt zu hinterlassen. Denn ein Mittel gegen den Klimawandel,...

ist die verstärkte Nutzung regenerativer Energiequellen. Im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern ist  die Kraft der Sonne unerschöpflich.Die Nutzung der Sonnenenergie zur  Stromerzeugung durch Fotovoltaik gehört zu den ausge- reiften Technologien. Nutzen Sie also eine moderne Technologie und tragen Sie  zu Klima- und Umweltschutz bei. Die Energieversorgung wird dezentra- lisiert, d.h. die Energie wird dort erzeugt, wo sie benötigt wird. Hohe Überland- verluste fallen weg. Weiterhin spart eine 1qm Fotovoltaikanlage ca. 100 kg CO2-Emissionen im Jahr ein. Dank günstiger gesetzlicher Regelungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verdienen Sie damit sogar bares Geld. Falls Sie es nicht wussten: Gerade bei uns im Südwesten scheint die Sonne mehr also anderswo. Ideale Voraussetzungen für eine Fotovoltaik-Anlage!   

Profitieren Sie vom EEG!

Um die Emission von Kohlendioxyd zu verringern, werden Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie durch Fotovoltaik durch eine hohe Einspeise- vergütung erheblich gefördert. (Dieses Gesetz wurde inzwischen von 46 Ländern übernommen). Zinsgünstige Kredite durch z.B. KfW Mittel, günstige gesetzliche Rahmenbedingungen und die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, auch für private Betrieber und steuerliche Vorteile durch Abschreibung, sind aber längst nicht alles. Auch andere Regelungen helfen beim Klimaschutz: In Baden-Württemberg ist beispielsweise nach §50, Abs.1 der Landesbau- ordnung  die Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen verfahrensfrei. Die Errichtung unterliegt weder dem Baugenehmigungs-verfahren noch dem Kenntnisgabe- verfahren. Öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Vorgaben eines Bebauungsplanes) gelten allerdings weiter. Ebenso die Vorgaben des Denkmalschutzes. Information zu kommunaler Fotovoltaik-Förderung durch Gemeinden erhalten Sie von uns, oder noch aktueller von Ihrer Gemeinde- verwaltung.

Einspeisevergütung und Wirtschaftlichkeit

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), gelten seit dem 1. Januar 2004 neue Förderbedingungen für Fotovoltaik. Das „Energieeinspeisegesetz“, das den Ankauf des von einer Fotovoltaikanlage erzeugten Stromes durch die regionalen Energie-erzeuger regelt, sieht nun eine Einspeisevergütung von 0,46 EURO  zzgl. MwSt. pro kWh für eine im Jahr 2008 auf einem Gebäudedach installierte Anlage vor. (bis zu einer Anlagengröße von 30 kW).Das EEG finden Sie in der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes. Das Solarstrommagazin Photon hat viele Einspeise- verträge von Energieerzeugern und Stadtwerken unter die Lupe genommen und von Juristen geprüft. Aus unserer Region sind sowohl die Einspeise- verträge der Stadtwerke Pforzheim und Bretten, als auch der der ENBW geprüft worden. Durch die außerordentlich gute Einspeisevergütung amortisiert sich eine Fotovoltaikanlage, je nach Größe, Lage und Ausrichtung nach ca. 10 bis 16 Jahren. Je nach Finanzierungsart und Fotovoltaikanlage erreicht man eine gute Rendite ca. 8%. Eine PV Anlage ist eine der sichersten und rentabelsten Anlageformen die es derzeit gibt. Und das mit staatlicher Garantie.

Nutzen Sie steuerliche Vorteile!

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuerrechtlich gilt der Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage als unter- nehmerische Tätigkeit, vorausgesetzt dass überschüssiger Strom erzeugt wird, der dauerhaft gegen Entgelt in das Netz eingespeist wird. Das ist beim Betrieb einer so genannten Zweikreisanlage, bei der der produzierte Strom vollständig abgegeben wird, stets der Fall.  Betreiber einer Fotovoltaik-Anlage, die regelmäßig Strom verkaufen, erhalten die Vorsteuern aus den Anschaf- fungskosten der Anlage erstattet. Kleinunternehmer mit einem Jahres- umsatz unter 16.620 EURO müssen zu diesem Zweck lediglich zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften optieren (BStBl 2001 I S.1012).

Foto: Vaillant
Die Module haben eine Leistung von 215 Watt und lassen sich mit den passenden Montagesätzen schnell montieren.   Die Sunmaster XL sind Hochleistungs- Wechselrichter für Fotovoltaik-Systeme. Die AC Leistung liegt bei 10 bis 15 kW. 

Einkommensteuer:

Einnahmen aus dem Betrieb einer Solarstromanlage auf einem Privathaus sind einkommensteuerpflichtig, wenn während der Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren insgesamt ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erwarten ist. Das ist bei Solarstromanlagen zur Netzeinspeisung für die eine Einspeisevergütung 51,8 Cent/kWh für das Jahr 2006 bezahlt wird, regelmäßig der Fall. In den ersten Jahren kann der Betreiber deshalb die Anlaufverluste mit seinen übrigen Einkünften verrechnen. Bei der Gewinn- ermittlung wird die Nutzungsdauer der Fotovoltaik-Anlage i.d.R. mit 20 Jahren angesetzt und es dürfen degressive Abschreibungen nach § 7 Abs.2 EStG abgesetzt werden. Das heißt: Zulässig ist die maximal doppelte lineare Afa, also 10% auf den jeweiligen Anlagenwert als degressive Abschreibung.

So wird Ihre Solaranlage zur Anlage ohne Risiko

In Baden-Württemberg liegt die Sonneneinstrahlung bei ca. 1.100 kWh pro qm im Jahr. Das entspricht bei einem normalen Einfamilienhaus ca. 70.000 kWh Energieeinstrahlung (dies entspricht ca. einer Heizölmenge von 6.600l) auf die zur Sonne gerichteten Dachfläche. Jeder Haushalt bekommt also eine beachtliche Menge an Energie kostenlos und völlig umweltneutral ins Haus geliefert.

Ein Beispiel:

Auf Ihrem Wohngebäude haben Sie eine freie Dachfläche von ca. 40 m2 (8 x 5 m, möglichst Richtung Süden) für eine 5,0 kWp Fotovoltaikanlage. Diese Anlage erwirtschaftet jedes Jahr ca. 5000 kWh. Die Kosten für eine Anlage dieser Größe belaufen sich erfahrungsgemäß einschließlich schlüsselfertiger Montage auf etwa 23.000 EURO + MwSt. Die gezahlte Mehrwertsteuer für diese Investition erhalten Sie auch als Privatbetreiber vom Finanzamt zurück. Zur Finanzierung erhalten Sie auf Wunsch ein zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Programm „Solarstrom Erzeugen". In diesem Fall also 23.000 EURO zu einer Kondition von ca. 4,8% Zins auf 10 Jahre Zinsfestschreibung.Die Tilgung des Darlehensbetrages erfolgt bei einer Finanzierung über 20 Jahre durch die Anlagenerträge und Steuervorteile, denn die PV-Anlage kann über 20 Jahre abgeschrieben werden. „Private Kraftwerksbetreiber" als auch Gewerbetreibende finanzieren die Investition durch den Verkauf des selbst erzeugten Stroms. Denn Ihren Strom muss Ihnen Ihr Energieversorger für 0,46 EURO + 16% MwSt. (2008) pro kWh abkaufen. Diese so genannte „Einspeise- vergütung" ist in Höhe und Laufzeit durch das „Erneuerbare-Energien-Gesetz" EEG für 20 Jahre garantiert. Damit erwirtschaftet Ihre PV Anlage einen jähr- lichen Ertrag von über 2.300 EURO + MwSt. Dieser Ertrag steht zu Tilgung und Deckung der Finanzierungskosten (und Gewinn) zur Verfügung; bzw. ist Ihr Ertrag bei einer Investition aus Eigenmitteln. Nach dem Ende der Laufzeit des Einspeisevertrages mit Ihrem Energieversorger produziert Ihr Sonnen- Kraftwerk kostenlos Strom, den Sie dann weiter verkaufen oder selbst ver- brauchen können. Eine solche Anlage wirft rasch eine Rendite von ca. 8 Prozent pro Jahr ab, mit Sicherheit mehr als viele Finanzanlagen.

Grafik: Westfa

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