Die zweite Karriere eines Hauses
Modernisierungsplan. | Foto: BHW/D. LochnerOb Jugendstilvilla, Siedlungshäuschen oder Winkelbungalow – auf Deutschlands Erben warten die unterschiedlichsten Haustypen. Doch nicht selten entsprechen...
die geerbten Immobilien nicht den jungen Wohnbedürfnissen. Dann besteht Modernisierungsbedarf. Flexible Grundrisse, offene Wohnformen, viel Licht und Transparenz sowie eine moderne Ausstattung – die junge Erben- generation hat naturgemäß andere Wohnbedürfnisse als ihre Vorgänger. Auch die Haustechnik spielt eine wichtigere Rolle als früher: Sie muss leicht zu bedienen sein, wartungsarm, sicher, umweltschonend und wirtschaftlich. Für die Erben eines Siedlungshäuschens aus den fünfziger Jahren beispielsweise stellt es eine große Herausforderung dar, das Haus entsprechend den modernen Anforderungen auszurüsten. Als die Eltern oder Großeltern damals bauten, waren Baustoffe rar. Im Vordergrund stand das preiswerte und solide Dach über dem Kopf für die ganze Familie. Verwendet wurde so ziemlich alles, was sich zum Bauen eignete – dies allerdings mit großem handwerklichen Geschick.
Erst die Prüfung, dann die Modernisierung
Müssen Erben eines solchen Siedlungshäuschens befürchten, dass die bauliche Qualität eine Modernisierung nicht lohnt? „Keinesfalls”, sagt Alfred Finke vom Finanzpartner BHW. „Erben von Siedlungshäuschen eröffnen sich viele Chancen für junges und modernes Wohnen. Allerdings sollte man im Zweifelsfall einen Gutachter zu Rate ziehen.“ Der beurteilt den Zustand der Immobilie und stellt fest, ob die Immobilie gut gepflegt und schon in früheren Zeiten renoviert wurde. Geprüft werden vor allem Feuchtigkeitsschäden. So könnten beispielsweise verfaulte Dach- oder Deckenbalken, durchnässte und gerissene Außenwände, Hausschwamm oder Grundbruch eine Moder- nisierung erschweren. Architekt Klaus Giffey: „Die Grenze ist spätestens dann überschritten, wenn die Sanierung und Modernisierung teurer ist als ein Neubau. Doch bei den meisten Siedlungshäuschen lohnt die Modernisierung, selbst dann, wenn die vorherigen Bewohner nur für die Erhaltung gesorgt haben.”
Gefragt: Kreativer Umgang mit dem Erbe
Ein weiteres Thema: Die Zimmer älterer Immobilien sind meist klein und die Zwischenwände haben tragende Funktion. Wer Räume zusammen legen will, muss daher die Decken mit Stahlträgern abfangen. Das ist keine billige Lösung. Einen Ausweg bieten behutsame Anbauten, denn die Siedlungs- häuschen stehen meist auf relativ großen Grundstücken. Vor- und Anbauten mit viel Glas zum Beispiel ergeben nicht nur großzügige und transparente Räume, sondern tragen auch zum guten Hausklima bei. Ein vorrangiges Thema bei allen älteren Häusern sind die Wärmedämmung der Fassade und des Daches, wie auch der Einbau moderner Isolierglasfenster und moderner Anlagen zur Heizung und Warmwasseraufbereitung. Sind sie noch nicht ausgetauscht worden, dann müssen auch Wasser und Abwasserleitungen erneuert werden, denn das Nachkriegsmaterial ist nach fünfzig Jahren schon lange an der Grenze seiner Nutzungsdauer angelangt. Gleiches gilt auch für die Elektroinstallation. Leitungsquerschnitte, die Anzahl der Stromkreise sowie der Schalter und Steckdosen genügen heutigen Bedürfnissen und Sicherheits- anforderungen nicht mehr.
Auf Förderung nicht verzichten
Wer eine Immobilie erbt, sollte damit rechnen, dass er Geld investieren muss. Daher sollten auch alle Fördermitteln beansprucht werden. Wer durch Erweiterungen – wie z. B. Anbauten, die Aufstockung des Gebäudes, den Ausbau des Dachgeschosses oder den Ausbau von Kellerräumen – neuen Wohnraum schafft, kann u. U. Fördermittel beanspruchen. Honoriert wird mit der Förderung auch, wenn die Räume mit einem „wesentlichen Bauaufwand” modernen Bedürfnissen angepasst werden müssen, d. h., wenn die Umbaukosten mindestens ein Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus erreichen. Maßgeschneidert für Erben von Häusern aus den 50iger Jahren sind die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden die Erneuerung der Heizung, die Wärmedämmung der Außenwände, des Daches, der Kellerdecke sowie die Erneuerung der Fenster gefördert. Für Investitionen bis zu 250 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vergibt die KfW zinsgünstige Kredite.




Fragen, Wünsche, Anregungen? Schreiben Sie einen Kommentar!
blog comments powered by Disqus