Trittschallschutz: Treppauf – treppab
Bei der Flüstertreppe „Piano“ wird bereits an einschaligen Haustrennwänden (KS 24 cm) der hervorragende Trittschallpegel von 46 dB (Vorschlag für den erhöhten Trittschallschutz) nicht überschritten. | Foto: Bucher / Treppenmeister In Reihen- und Doppelhäusern eine alltägliche Situation:
Die Kinder des einen Nachbarn toben ständig auf der Treppe...
...so der Eindruck des anderen Hausbesitzers, der eigentlich nur in Ruhe seine Zeitung lesen will. Solche Probleme führen zu Streitigkeiten über den Trittschallschutz und enden nicht selten vor Gericht. Dies soll zukünftig nach Meinung der Treppenmeister Partner- gemeinschaft der Vergangenheit ange- hören. In einem Forschungsvorhaben wurden die Ursachen für die akustisch mangelhafte Ausführung von Haustrennwänden untersucht und eine trittschalltechnisch neu entwickelte Treppe zur Serienreife gebracht. „Piano, die Flüstertreppe“ heißt sinnigerweise die Massivholztreppe aus dem Jettinger Entwicklungszentrum. Diese Treppe besitzt eine derartig gut den Körperschall entkoppelte Verankerungstechnik, dass schon bei massiven einschaligen Hauswänden die „erhöhten Anforderungen für den Trittschallschutz“ erreicht werden. Wie eine Vergleichsmessung zeigte, liegt diese neue Treppe um circa 21 dB niedriger als eine herkömmliche Treppe. Diese hervorragenden Messwerte sind das Ergebnis eines der umfangreichsten Entwicklungs- projekte von Treppenmeister.
Um überhaupt erst die Ursachen für den von Bauherren oft beanstandeten mangelhaften Trittschallschutz genau zu analysieren, mussten neue Prüfanlagen, Messtechniken und Analysemethoden entwickelt werden. Die Auswertungen brachten unter anderem folgende interessante Erkenntnis: Das Springen und Laufen von Kindern auf Treppen ist in Nebenräumen wesentlich stärker zu hören als die gleichen Bewegungs- vorgänge von schwergewichtigen Erwachsenen. Und darüber hinaus bemerkte man, dass die bei Sachverständigen-Gutachten eingesetzten Messmethoden den durch Tritte hervorgerufenen Körperschall nur unvollkommen simulieren. Kein Wunder daher, dass Bauherren mangelhafte Trennwand- eigenschaften reklamieren, obwohl die für Gutachten herangezogenen Schallmessungen noch einen norm- gerechten Zustand feststellen. Dies führte dazu, dass inzwischen in den meisten Fällen die Gerichte bei Streitigkeiten nicht mehr den von der Norm verlangten Trittschallpegel von L’nw 53 dB als Stand der Technik anerkennen, sondern den in der gleichen Norm genannten Vorschlag für einen erhöhten Schallschutz von L’nw 46 dB. Jeder Bauschaffende ist daher gut beraten, wenn er bei der Planung und Ausführung von Haustrennwänden nicht die Mindestanforderung aus der Schallschutz-DIN 4109 berücksichtigt, sondern mindestens den in der gleichen Norm definierten Vorschlag für den erhöhten Schallschutz. Dieser wird mittlerweile als Stand der Technik beurteilt. Bei höherwertigen Bauten wird man sogar davon ausgehen müssen, dass schalltechnisch ein weitgehend „ungestörtes Wohnen“ beansprucht wird, was bezüglich Trittschall noch bessere Trennwand- und Treppenausführungen erfordert.
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Was ist laut - was ist leise?
Nach DIN 4109 wird der Vorschlag für den erhöhten Trittschallschutz von Treppen bei Haustrennwänden von Doppel- und Reihenhäusern von 46 dB beziehungsweise nach VDI-Richtlinie („Werte für ungestörtes Wohnen“) eine Trittschall-„Komfortstufe“ von 39 dB angegeben. Um diesen Wert nachvoll- ziehen zu können, hier einige Vergleichszahlen:





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