Treppenhäuser: Glänzender Auftritt
Klar im Trend: freitragende Treppen | Foto: KenngottDie Treppe heute ist ein technisch ausgereiftes Produkt und sehr variabel in Ausstattung und Design.
Dieser Entwicklung liegt der Anspruch von Architekten und Bauherren zugrunde, die ein attraktives Gestaltungselement für den Wohnbereich fordern. Dies ist auch maßgebend für den anhaltenden Trend zur Holztreppe. Bemerkenswerte Innovationen des modernen Treppenbaues aber finden vor allem im Hintergrund statt. Zum Beispiel sind verbesserte Schallschutzwerte für einen Bauherren nicht sichtbar, und auch nur im direkten Vergleich hörbar. Auch die Tatsache, dass der bei Treppen gemäß Baugesetz erforderliche Standsicherheitsnachweis (wie bei allen tragenden Bauteilen) oft gar nicht vorhanden ist, während andere das mehrfache an Sicherheit nachweisen können, bleibt einem Bauherren schon allein aufgrund der vielfältigen Bauweisen meist verborgen. Und so begleitet den eigentlichen Vorteil der Vielfalt an Auswahlmöglichkeiten manchmal auch der Nachteil der mancherorts anzutreffenden Qualitätsminderung.
Wichtige baurechtliche Vorschriften
Vor allem, seit dem die Baubehörden ihre Überwachung nicht mehr wie früher ausüben, sondern es dem Bauherrn überlassen, dem Baugesetz entsprechende geeignete Produkte auszuwählen, beziehungsweise dem Lieferanten, solche zu liefern. Beide sollten aber die Vorschriften ausreichend kennen, was leider nicht immer der Fall ist. Daher das Wichtigste dazu im Folgenden.
Ob Treppenbauart und Geländer stabil genug sind für die Verkehrsbelastung, darüber gibt der bauaufsichtliche Standsicherheitsnachweis Auskunft. Ihm liegt die DIN 1055 zugrunde (Lastenannahme für Bauten, Verkehrslasten). Demnach muss eine Wohnungstreppe pro Quadtratmeter Grundrissfläche 300 kg aufnehmen und das Geländer pro Laufmeter 50 kg Seitendruck in Handlaufhöhe standhalten.
Von diesem individuellen Nachweis ausgenommen sind lediglich die so genannten „handwerklichen Holztreppen“, deren Stabilität man seit Jahrhunderten kennt – die gestemmte und teilweise auch die aufgesattelte Wangentreppe. Vorausgesetzt, die Konstruktionen entsprechen den Regeln der Handwerksverbände des Zimmerer- und Tischlerhandwerks. Sämtliche anderen Konstruktionen, egal ob aus Beton, Stahl oder Holz, benötigen jedoch den rechnerischen Stabilitätsnachweis. Für viele Bauprodukte sind inzwischen die Beurteilungsverfahren europaweit vereinheitlicht worden, aktuell nun auch für Wohnungstreppen. Gleichzeitig ist aber der Käufer zur Vorsicht gerufen, denn eine europäische Zulassung bedeutet noch lange nicht, dass die Treppen den hierzulande geltenden Regeln entsprechen müssen. Hier hilft der Fachmann.
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