Treppen als tragendes Bauteil:
Moderne Metallkonstruktionen

Artikel vom 20. Mai 2008
Herausforderung an Architekten und Statiker.Solch aufwändige Treppen stellen hohe Anforderungen an Architekten und Statiker. | Foto: Zerres Pur

Die Treppe heute ist ein technisch ausgereiftes Produkt und sehr variabel in Ausstattung und Design.

Dieser Entwicklung liegt der Anspruch
von Architekten und Bauherren zugrunde,
die ein attraktives Gestaltungselement
für den Wohnbereich fordern. Mit der „Europäischen Bauprodukten-Richtlinie“ hat die EU nämlich ein Verfahren in Gang gesetzt, mit dem Verbraucher Sicherheit und Qualität vergleichen können. Allerdings muss der Kunde die Angaben des Herstellers mit den regionalen Bau-Vorschriften abgleichen. Denn es ist zwar eindeutig ein Vorteil, dass die europäische Zulassung nicht nur die Standsicherheit nachweist, sondern auch Umweltaspekte, Nutzungssicherheit und sogar die Kontrollverfahren bei Materialien und Produktion. Gleichzeitig ist aber der Käufer zur Vorsicht gerufen, denn eine europäische Zulassung bedeutet noch lange nicht, dass die Treppen den hierzulande geltenden Regeln entsprechen müssen – darüber geben die Kennwerte der europäischen Zu­lassung Auskunft.

Foto: epr / KenngottFoto: Zerres Pur
Der Zugang zur nächsten Wohnebene soll direkt neben dem Esstisch gebaut werden? Das quadratische Deckenloch erlaubt den Einbau einer freitragenden Treppe.    Ein Highlight im Raum: Die beleuchtete Treppe – eine transparente Konstruktion aus Stahl und Glas – dominiert den Raum und zieht die Blicke der Gäste auf sich.

Die wichtigsten Sicherheitsstandards

Ob Treppenbauart und Geländer stabil genug sind für die Verkehrsbelastung, darüber gibt der bauaufsichtliche Standsicherheitsnachweis Auskunft. Ihm liegt die DIN 1055 zugrunde (Lastenannahme für Bauten, Verkehrslasten). Demnach muss eine Wohnungstreppe pro Qua­dratmeter Grund­rissfläche
300 kg aufnehmen und das Geländer pro Laufmeter 50 kg Seitendruck in Handlaufhöhe stand­halten. Von diesem individuellen Nachweis ausge- nommen sind lediglich die so genannten „handwerklichen Holztreppen“, deren Foto: HestermannStabilität man seit Jahrhunderten kennt – die ge­stemmte und
teilweise auch die aufgesattelte Wangentreppe. Vorausgesetzt,
die Konstruktionen entsprechen
den Regeln der Handwerksverbände des Zimmerer- und Tischlerhand- werks. Sämtliche anderen Konstruktionen, egal ob aus Beton, Stahl oder Holz, benötigen jedoch
den rechnerischen Stabilitäts- nachweis. Für viele Bauprodukte
sind inzwischen die Beurteilungs- verfahren europaweit vereinheitlicht worden, aktuell nun auch für Wohnungstreppen. Nachdem
aber Baubehörden diese Berechnungsvorlagen nicht mehr verlangen,  obliegt es nun den Bauherren sowie den Architekten
und Planern, die Brauchbarkeit
eines Produktes im Sinne der jeweiligen Landesbauordnung zu überprüfen.

Extratipp:

Alles Wissenswerte zur Planung und Ausführung von Treppen ist im Ratgeber „Die Technische Information“ zusammengefasst. Kostenlos anfordern bei: Bucher GmbH, Ring­straße 4-6, 71131 Jettingen.    

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