Bequeme Treppen fangen bei der Planung an

Artikel vom 21. Juli 2010
Treppen mit Schwung | Foto: Collage Exxpose Fuchs Treppen SHCöb und Gebr. Dolle GmbHTreppen mit Schwung | Foto: Collage Exxpose Fuchs Treppen SHCöb und Gebr. Dolle GmbH

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit besteht bei mancher Hausplanung zuweilen eine gewisse Differenz. Bezüglich der Treppe kann dies beispielsweise bedeuten, dass sich erst beim täglichen Auf und Ab herausstellt, wie un­bequem und steil diese zu begehen ist.

Dies lässt sich jedoch leicht vermeiden, wenn bereits in der
Planungsphase auf wesentliche Details geachtet wird. Maßgebend ist zunächst der Grundriss selbst. Eine gerade Treppe oder Podesttreppe benötigt beispielsweise etwas mehr Platz als eine einviertel- oder halbgewendelte Treppe. Spindeltreppen stellen eine Ausnahme dar, denn hier kommt es vor allem auf eine gute Platzierung im Raum an. Sollen also Treppe und Raum optimal harmonieren, dann beginnt die Frage nach der Wunschtreppe bereits bei einer passenden Auswahl der Treppenform beziehungsweise des Grundrisses. Mitunter sehr teuer können sich auch Planungsfehler rund um die Treppe auswirken: Sind die Wände stabil genug ausgeführt, um die Treppe standsicher montieren zu können?
Ein klar definiertes Zusammenspiel von geraden Linien und technischen Formen | Foto: TreppenmeisterVerlaufen eventuell Heizungsrohre entlang des Treppenverlaufes, oder sind Fenster entlang des Treppenverlaufes eingeplant? Werden solche Details im Vorfeld geklärt, lassen sich zusätzlicher Aufwand und die damit verbundenen Mehrkosten rechtzeitig vermeiden. Auch die jeweilige Landesbauordnung gilt es zu beachten. Ist es eine Haupttreppe, also eine baurechtlich notwendige Treppe? Dann muss die nutzbare Laufbreite mindestens 80 cm betragen. Ist es eine Nebentreppe (baurechtlich nicht notwendige Treppe), kann auch eine Spartreppe mit nur 60 cm Laufbreite eingebaut werden.

Der Nachteil dabei:

Sperrige Schränke oder ähnliches können auf zu eng bemessenen Treppen äußerst schwierig oder vielleicht gar nicht transportiert werden. Bei jeder Planung sollte also die spätere Nutzung der Treppe ebenso im Vordergrund stehe

 

 


Richtige Wahl für die Treppenbeleuchtung | Foto: Ilshofener TreppenGeländer als Sicherung

Zur sicheren Treppe gehört auch ein schützendes Geländer, dessen Mindesthöhe laut Bauvorschrift 90 Zentimeter betragen muss. Der Sprossenabstand darf 12 Zentimeter nicht überschreiten, damit Kinderköpfe nicht durch die Sprossen passen. Zum Schutz von Klein­kindern kann unterhalb des Geländers noch zusätzlich ein zweites, niedrigeres angebracht werden. Der Handlauf sollte in jedem Fall die erste und letzte Stufe überragen.
Ein Handlauf ist grundsätzlich an jeder Treppe empfehlenswert und nicht nur für Behinderte oder ältere Menschen eine Hilfe. Jeder muss einmal schwere Taschen oder Lasten tragen. Da ist es sehr hilfreich, wenn ein Handlauf auf jeder Treppen­seite zur Verfügung steht. Treppen mit so genannten Setzstufen, bei denen es keinen Spalt zwischen den Stufen gibt, sind laut dem Deutschen Institut für Treppensicherheit (DIT) sicherer als offene Treppen, weil sie die Stolpergefahr reduzieren. Bei Setzstufen besteht außerdem keine Gefahr, dass Kleinkinder zwischen den Stufen durchrutschen.

Gute Beleuchtung

Zur Verhütung von Unfällen sollten Treppen gut und gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Licht, das vom oberen Treppenabsatz nach unten fällt, sorgt für
kurze weiche Schatten. Jede einzelne Stufe ist dann gut zu erkennen. Harte Schlagschatten dagegen stören erheblich. Sie entstehen durch gebündeltes oder gerichtetes Licht wie es beispielsweise Strahler erzeugen. Oben und unten an der Treppe sollten Lichtschalter installiert sein. Diese sollten
gut sichtbar und möglichst beleuchtet sein.
Alles Wissenswerte zur Planung und Ausführung von Treppen ist im Ratgeber „Die Technische Information“ zusammengefasst, die kostenlos angefordert werden: www.bucher-treppen.de


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