Barrieren abbauen – mit staatlicher Förderung
Modernisiert: Wohnidyll als Alterssitz | Foto: BHW/B.S.SchneiderWer sein Eigenheim altersgerecht modernisieren will, sollte auch auf öffentliche Förderungen nicht verzichten. Für Umbauten stehen Bundesdarlehen und regionale Extra-Programme zur Verfügung.
Modernisierungen steigern Wohnkomfort, Unabhängigkeit und den Wert einer Immobilie! Das Ehepaar Rita (59) und Volker (61) Lehmann wohnt seit 14 Jahren im eigenen Haus. Demnächst werden sie in den Ruhestand gehen und planen jetzt, ihr Domizil für einen langen Lebensabend umzubauen. Die beiden können dafür verschiedene Finanzierungs- und Fördermittel einsetzen.
Bundesweite Förderung ohne Altersgrenze
Welcher Altersgruppe Modernisierer angehören, spielt beim Programm „Wohnraum modernisieren“ der KfW Förderbank keine Rolle. Die bundeseigene Einrichtung (www.kfw-foerderbank.de) vergibt langfristige und zinsgünstige Darlehen an Modernisierer, zum Beispiel für Umbauten im Sanitärbereich. Sie gewährt Kredite von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 Euro. Das Programm kann auch mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, sofern die Gesamtsumme die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigt. Private Bauherren und Modernisierer können das Darlehen über Banken und Bausparkassen beantragen.
Regionale Extra-Programme
Modernisierungen mit dem Ziel des altersgerechten Umbaus werden nicht in allen Bundesländern unterstützt. Einige gehen mit gutem Beispiel und niedrigen Förderschwellen voran. So gewährt die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (www.wk-hamburg.de) älteren Bürgern einen einmaligen Zuschuss. Altersgerechte Umbaumaßnahmen, etwa für die Barrierefreiheit eines Bades, werden mit 260 Euro je Quadratmeter Wohnfläche unterstützt (max. 16.400 Euro), eine rollstuhlgerechte Umgestaltung – zum Beispiel Einbau einer Rampe und Verbreiterung der Türen – mit bis zu 360 Euro (max. 23.000 Euro). Auch Rheinland-Pfalz fördert den altengerechten Umbau (www.lth-rlp.de) pro Wohnung mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten von max. 10.000 Euro. Bei den Programmen gelten Einkommensgrenzen. Anträge werden vor dem Beginn der Baumaßnahmen gestellt, genauso wie bei der KfW Förderbank.
Förderung für Bausparer
Die Notwendigkeit, Barrieren im eigenen Haus abzubauen, stellt sich nicht über Nacht. Neuborn: Zur Planung von Umbauten gehört der langfristige Aufbau von Kapital. Der Bausparvertrag ist dafür konzipiert. Bausparer sichern sich ansehnliche staatliche Förderbeiträge. Einzahlungen werden vom Staat mit 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie unterstützt. Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen liegt unter der Grenze von 25.600 Euro für Singles und 51.200 Euro für Ehepaare. So können auch kostspielige Maßnahmen mit vergleichsweise geringem monatlichen Aufwand finanziert werden. Ein Beispiel: Das Ehepaar Lehmann zahlt seit zehn Jahren 50 Euro im Monat in einen Bausparvertrag ein. Ihr Guthaben ist inklusive der Förderung auf rund 7.000 Euro gewachsen. Gleichzeitig steht den Lehmanns ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Höhe von 10.000 Euro zu. Der Umbau kann beginnen!
Leistungen bei Behinderungen
Die Pflegeversicherung finanziert ein langes selbständiges Wohnen. Pro Maßnahme werden Pflegebedürftigen einmalig bis zu 2.557 Euro gezahlt. Wer ein Rezept für Hilfsmittel wie einen Treppenlift oder Badewannengriffe bekommt, kann auf die Krankenkassen zählen. Diese übernehmen Leistungen, wenn eine körperliche Einschränkung ausgeglichen wird. In beiden Fällen muss in der Regel ein Eigenanteil gezahlt werden.
Weitere Infos
Auskünfte und Adressen zu den Förderprogrammen der Länder finden Interessenten auf der Internetseite www.baufoerderer.de. Informationen geben auch die regionalen Wohnberatungsstellen (www.wohnungsanpassung.de), Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.info) sowie die jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltungen.




Fragen, Wünsche, Anregungen? Schreiben Sie einen Kommentar!
blog comments powered by Disqus