Carport ist nicht gleich Carport
Transparenz und Funktion | Foto: Vöroka Carport
Schon während der Planungsphase sollte man bedenken, dass für den geplanten Carport eine Baugenehmigung erforderlich sein könnte.
Diese Regelung wird in den verschiedenen Bundesländern jedoch unterschiedlich gehandhabt.
Carport-Baugenehmigung
Sind alle persönlichen Vorlieben und die in Frage kommenden Bautypen der Hersteller in Übereinstimmung gebracht, bleibt immer noch eine letzte Hürde: die Baugenehmigung. Das Baurecht ist Ländersache und wird deshalb von einem Bundesland zum anderen völlig unterschiedlich gehandhabt. Während in einem Bundesland ein Carport ähnlich wie ein Hausbau genehmigt werden muss, kann in einem anderen eine simple Bauanzeige ausreichen und in einem dritten sogar ohne alles sofort losgebaut werden. In jedem Fall sollte man sich als Carport-Bauherr, mit einem kurzen Telefonat beim zuständigen Gemeindebauamt, über die baurechtlich korrekte Vorgehensweise informieren.
Sollte sich dann eine Genehmigungsverfahren als notwendig herausstellen, braucht man vom Hersteller die Technischen Unterlagen des Carports. Dazu gehört eine Aufbauanleitung, die Grundrisspläne, die Gebäude-Seitenansichten, ein Statiknachweis und ein aktueller Auszug der Flurkarte, indem man die zukünftige Lage des Carports einzeichnet. Wer sich dem Baubehördengang nicht zutraut, dem kann geholfen werden. Zahlreiche Carport-Anbieter erledigen gegen Aufpreis, das komplette Baugenehmigungs-Verfahren für ihren Kunden. Dazu brauchen die Firmen nur die Flurkarte mit der korrekt eingezeichneten Lage des Carports.
Den Rest wickeln dann deren Fachleute mit dem zuständigen Bauamt ab. In diesem Punkt ist es außerdem ratsam, den Kaufvertrag mit dem Carport-lieferanten, um die Zusatzklausel -vorbehaltlich genehmigtem Bauantrag- zu ergänzen. So mancher Bauherr stand schon mit einem Carport, aber ohne einer gültigen Baugenehmigung da und musste aber den Carport-Bausatz der Firma abnehmen, da der Kaufvertrag schon abgeschlossen war.
Transparenz und Funktion
In Material und Form absolut untypisch, besticht das Modell „Car protection“ nicht nur durch sein extravagantes Design sondern besonders auch durch seine Funktionalität: Kleine Bauplätze und enge Bebauung fordern neue Lösungen.
Transparenz
Glasklare Wände erlauben den Blick in den Garten, lassen das Grün der Hecken durchschimmern oder die neu gepflanzten Rosen bewundern. Keine verbaute Aus- bzw. Ansicht vom Haus.
Platzsparend
Die Konstruktion ohne überflüssige Stützen erlaubt das platzsparende Umfahren. Durch die weite Ausladung im oberen Bereich, ist ihr Auto komplett bedacht, die feststehenden Seitenwände sind jedoch mit einer minimalen Auslegung verankert.
Optimales Be- und Entladen
Die formschöne Biegung passt sich im vorderen Bereich an die aerodynamische Form Ihres Fahrzeuges an und verläuft ansteigend. Der Kofferraum kann ohne Einschränkung geöffnet werden, dies bietet Schutz vor Regen beim Be- und Entladen.
Trotz Öffnung – kein Eis-Kratzen im Winter:
Obwohl nur an drei Seiten geschlossen, bleibt Ihre Frontscheibe im Winter eisfrei! Mit Materialen wie Aluminium eloxal und Polycarbonat, ist dieser Carport, absolut wartungsfrei. Zur Anpassung an die Umgebung können die Aluminium-Profile auch mit farblicher Beschichung nach RAL geliefert werden. Der Carport wird zwar als Standard-Modell angeboten, maßliche Anpassungen an die Bedürfnisse vor Ort sind für die Vöroka GmbH als Hersteller jedoch kein Hindernis. Ob in Doppelausführung, Anbindung an Gebäude oder Unterstand für Zweiräder, möglich ist eigentlich alles. www.voeroka.de





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